Inklusion von Menschen mit Behinderung
Schon seit seiner Gründung setzt sich der Dachverband stark für die Anliegen und Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Gemeinsam mit den Betroffenenorganisationen arbeiten wir daran, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, Barrieren abzubauen und die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen.
Dabei geht es neben Interessensvertretung und Sensibilisierung vor allem um strukturelle Veränderungen und Chancengleichheit in allen Lebensbereichen. Dauerbrenner sind die Themen Mobilität, Barrierefreiheit, Arbeit, Wohnen und Unterstützungsdienste. Unser sozialpolitischer Einsatz gilt der Weiterentwicklung von Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie der Umsetzung des Südtiroler Inklusionsgesetzes (LG Nr. 7/2015).
Kontakt
Tel. 0471 1886236
E-Mail: info@dsg.bz.it
Zivilinvalidenausweis und EU Disability Card
Südtirol verfügt seit 2012 über einen eigenen Zivilinvalidenausweis.
Seine Einführung geht auf eine Initiative des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit zurück, weil es damals auf Staatsebene keinen vergleichbaren Ausweis gab.
Der von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ausgestellte Ausweis ist für Menschen mit anerkannter Zivilinvalidität ab einem Invaliditätsgrad von 46 Prozent vorgesehen. Er kann bei öffentlichen und privaten Einrichtungen vorgelegt werden, um die Invalidität nachzuweisen und gegebenenfalls Vergünstigungen oder besondere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Ausweis wurde speziell für Südtirol geschaffen. Außerhalb der Provinz hängt es von der jeweiligen Einrichtung ab, ob er anerkannt wird.
Wie erhält man den Zivilinvalidenausweis?
Der Ausweis wird auf Antrag vom Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes ausgestellt. Zuständig ist die jeweilige Zivilinvalidenkommission in den Gesundheitsbezirken. Voraussetzung ist eine anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 46 Prozent.
Weitere Informationen und die zuständigen Anlaufstellen finden Sie auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes – Dienst für Rechtsmedizin.
Die EU Disability Card
Die EU Disability Card, auch Europäischer Behindertenausweis genannt, wurde in Italien 2022 eingeführt. Es handelt sich um einen Ausweis im Kartenformat, mit dem Menschen mit Behinderungen ihren anerkannten Status nachweisen können. Die Karte erleichtert den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen und Vergünstigungen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit und Verkehr.
Die Karte ist Teil eines europäischen Projekts, das die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus in den teilnehmenden Ländern erleichtern soll. Die konkreten Vergünstigungen unterscheiden sich je nach Land, Einrichtung und geltender Vereinbarung. Ein allgemeiner Anspruch auf kostenlosen oder ermäßigten Eintritt besteht nicht.
Die Karte kann bei den zuständigen öffentlichen Stellen und bei teilnehmenden öffentlichen und privaten Einrichtungen vorgelegt werden. Über den QR-Code lassen sich die für die jeweilige Überprüfung erforderlichen Angaben abrufen. Die Karte ist zusammen mit einem gültigen Identitätsnachweis zu verwenden.
Wer kann die EU Disability Card beantragen?
Die Karte steht Personen offen, die die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Menschen mit anerkannter Zivilinvalidität, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung sowie Personen mit bestimmten Formen anerkannter Arbeitsinvalidität.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind auf der Webseite des INPS aufgeführt.
Wie wird die EU Disability Card beantragt?
Die Karte kann online beim INPS beantragt werden. Für den Online-Antrag ist eine Anmeldung mit SPID, CIE oder CNS erforderlich. Alternativ unterstützen die Patronate sowie die zuständigen Organisationen ANMIC, UICI, ENS und ANFFAS bei der Antragstellung.
In der Regel wird ein digitales Passfoto benötigt. Zudem sind Unterlagen zum Nachweis der anerkannten Behinderung einzureichen. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den beim INPS verfügbaren Daten und den geltenden Antragsvoraussetzungen ab.
Die Karte wird anschließend per Post zugestellt. Sie gilt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, höchstens jedoch zehn Jahre. Anschließend muss gegebenenfalls eine neue Karte beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des INPS.
Beispiele für Vergünstigungen mit dem Zivilinvalidenausweis
Viele öffentliche und private Einrichtungen in Südtirol gewähren Menschen mit Behinderungen und gegebenenfalls ihren Begleitpersonen freien oder ermäßigten Eintritt oder andere Erleichterungen. Dazu gehören beispielsweise Museen, Kinos, Schwimmbäder, Bergbahnen und Skigebiete.
Wichtig: Diese Vergünstigungen beruhen vielfach auf freiwilligen Angeboten der jeweiligen Einrichtungen. Es besteht daher nicht automatisch ein Anspruch auf freien oder ermäßigten Eintritt. Die Bedingungen können sich je nach Anbieter, Invaliditätsgrad und Art der Leistung unterscheiden.
Informieren Sie sich deshalb vor Ihrem Besuch direkt beim jeweiligen Anbieter über die aktuellen Vergünstigungen und die erforderlichen Nachweise.
Die folgende Übersicht enthält Beispiele für Einrichtungen, die Vergünstigungen anbieten oder angeboten haben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Leistungen, Preise und Teilnahmebedingungen können sich ändern.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wie immer gilt: Änderungen vorbehalten.
Museen
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FranzensfesteKostenloser Eintritt
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Klimastollen PrettauReduzierter Eintrittspreis, Rollstuhlverleih sowie speziell geschulte Mitarbeiter
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Museum Passeier – Andreas HoferReduzierter Eintrittspreis
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Museion – Museum moderner und zeitgenössischer KunstFreier Eintritt
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Kunsthaus MeranReduzierter Eintrittspreis
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Landesfürstliche Burg MeranReduzierter Eintrittspreis
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Südtiroler Eisenbahnwelt RablandReduzierter Eintrittspreis
Musik, Theater,
Kino
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Filmclub BozenReduzierter Eintrittspreis für Rollstuhlfahrer/innen
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Kino Cineplexx BozenReduzierter Eintrittspreis für Rollstuhlfahrer/innen
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Musik MeranReduzierter Eintrittspreis
Schwimmbäder
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Aquarena BrixenReduzierte Eintrittspreise je nach Invaliditätsgrad
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Sport- und Erlebnisbad TraminReduzierter Eintrittspreis ab 50 % Invalidität
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Lido KalternReduzierter Eintrittspreis
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Lido Montiggler SeeReduzierter Eintrittspreis
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Therme MeranVergünstigte Wertkarten
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Lido MeranKostenloser Eintritt / reduzierter Eintrittspreis
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Hallenbad MeranarenaReduzierter Eintrittspreis
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Hallenbad Karl Dibiasi BozenFreier bzw. reduzierter Eintrittspreis
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Lido BozenFreier bzw. reduzierter Eintrittspreis
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Erlebnisbad NaturnsReduzierter Eintrittspreis
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Aquaforum LatschKostenloser Eintritt bzw. reduzierter Eintrittspreis je nach Invaliditätsgrad
Freizeit
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Aquarium Aquaprad WasserweltReduzierter Eintrittspreis
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Bergbahn Meran 2000Ermäßigung
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Seiser Alm BahnErmäßigung
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Gärten von TrauttmansdorffReduzierter Eintrittspreis sowie freier Eintritt für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrer/innen; Verleih elektrischer Rollstühle; speziell geschulte Mitarbeiter
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Skigebiet PloseErmäßigung
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Skigebiet RatschingsErmäßigung
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Skigebiet RosskopfErmäßigung
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Skigebiet LadurnsErmäßigung
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Skikarusell Gitschberg JochtalErmäßigung
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Skigebiet ObereggenErmäßigung
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Skigebiet KarerseeErmäßigung
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Skigebiet HaideralmErmäßigung
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Skigebiet Helm HochpustertalErmäßigung
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Skigebiet Reinswald/SarntalErmäßigung
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Skigebiet SchwemmalmErmäßigung, ausgen. Einzelfahrten für Fußgänger
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Skigebiet KronplatzErmäßigung
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Skiarena KlausbergErmäßigung
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Skigebiet SpeikbodenErmäßigung
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Skilift PfeldersErmäßigung
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Liftanlagen Gröden/Seiser AlmErmäßigung
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Dolomiti SuperskiErmäßigung
Anderes
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ZeitungsaboDie Verlagsanstalt Athesia gewährt 20 % Rabatt beim Jahresabonnement.
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MensadienstMensadienst in Bozen, Leifers, Lana, Meran, Schlanders und Bruneck für Menschen mit einer Invalidität ab 74 %. Mehr Informationen in den jeweiligen Sozialsprengeln.
Verkehrsmittel
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südtirolmobil 365 Free PassPersonen mit einer Invalidität von mindestens 74 % fahren mit dem Südtirol Pass kostenlos mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Südtirol einschließlich der Regionalzüge bis Trient.
Mehr Infos -
A13 EuropabrückeKostenlose oder vergünstigte Jahresmautkarte. Hierfür muss allerdings der Befund der Ärztekommission vorgelegt werden. Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird.
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